Johansen Individualisierte Auditive Stimulation
AGB-Fortbildung
Lernplattform
Anmeldung
Mit der Anmeldebestätigung wird zwischen der teilnehmenden Person und JIAS Schweiz ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Über die Aufnahme entscheidet die Kursleitung.
Zahlungsbedingungen
Die gesamte Kursgebühr wird innert 30 Tagen nach Anmeldebestätigung fällig. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zugangsdaten für die Lernplattform.
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Annullierung der Anmeldung seitens der Teilnehmenden
Eine unbestätigte Anmeldung kann jederzeit zurückgezogen werden. Nach Zustellung der Lernplattform-Zugangsdaten besteht, z.B. infolge Krankheit oder beruflicher Belastung, kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung der Kurskosten.
Bedingung Erhalt JIAS-Zertifikat
Es muss der gesamte Lehrgang absolviert werden, um das JIAS-Zertifikat zu erhalten. Dieses ist Bedingung um sich als JIAS-Hörtrainer:in auf der Homepage www.jias-hoertraining.ch registrieren zu lassen.
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Bestimmung zum Inhalt der Fortbildung
Die jeweilige Leitung behält sich vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation vorzunehmen.
Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung sind ohne schriftliche Genehmigung durch JIAS Schweiz untersagt.
Datenschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Informationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und für interne Informationszwecke (Ausschreibung Updates, Newsletter etc.) verwendet werden dürfen.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Mit der Anmeldung zu einer Fortbildung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Kursgebühren einverstanden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar und der ausschliessliche Gerichtsstand ist Berikon.
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Berikon, 7. November 2022 Sandra Filliger Denise Senn
National Director National Director JIAS Schweiz JIAS Schweiz
AGB-Fortbildung
Update / Kurse
Anmeldung
Mit der Anmeldebestätigung wird zwischen der teilnehmenden Person und JIAS Schweiz ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Da die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist, werden alle Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt und von uns nach Erhalt bestätigt. Über die Aufnahme entscheidet die Kursleitung.
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Zahlungsbedingungen
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JIAS-Einführungskurs
Anzahlung von Fr. 150.00 wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Restbetrag ist bis spätestens 3 Monate vor Kursbeginn zu begleichen.​
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JIAS-Updates/Refresher
Ganzer Rechnungsbetrag fällig 2 Monate vor Kurstag.
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Annullierung der Anmeldung seitens der Teilnehmenden
Eine unbestätigte Anmeldung kann jederzeit zurückgezogen werden. Bei Rücktritt nach Kursbestätigung werden folgende Anteile des gesamten Kursgeldes geschuldet:
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bis 61 Tage vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.00
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60 bis 41 Tage vor Kursbeginn 25%
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40 bis 31 Tage vor Kursbeginn 75%
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ab 30 Tage vor Kursbeginn 100%
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Bei Rücktritt mit gleichzeitiger Anmeldung einer Ersatzteilnehmerin bzw. eines Ersatzteilnehmers, welche/r die Anforderungen ebenfalls erfüllt, wird für die Umtriebe lediglich die Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.
Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht z.B infolge Krankheit oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Kurskosten.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu der Fortbildung ist ebenfalls der volle Kurspreis geschuldet.
Annullierung seitens JIAS Schweiz
JIAS Schweiz behält sich ausdrücklich das Recht vor, in Ausnahmefällen Fortbildungen trotz erfolgter Kursbestätigung abzusagen. Dies erfolgt bei zu geringer Teilnehmerzahl oder unter Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht von JIAS Schweiz unzumutbar machen. Bereits erbrachte Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet.
Im Falle einer Verschiebung der Fortbildung hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich an JIAS Schweiz vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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An- und Abwesenheit beim JIAS-Einführungskurs
Für den gesamten Lehrgang gilt eine 90%ige Anwesenheit im Unterricht als Voraussetzung für den Erhalt des JIAS-Zertifikats sowie der Fortbildungsbestätigung. Das JIAS-Zertifikat ist Bedingung um sich als JIAS-Provider registrieren zu lassen. Am 2. Tag (Praxistag) besteht eine 100%ige Anwesenheitspflicht. In begründeten Ausnahmefällen kann der Praxisteil zu einem späteren Zeitpunkt, auf eigene Kosten, privat bei der Kursleitung nachgeholt werden.
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Bestimmung zum Inhalt der Fortbildung
Die jeweilige Leitung behält sich vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation vorzunehmen.
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Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung sind ohne schriftliche Genehmigung durch JIAS Schweiz untersagt.
Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. JIAS Schweiz übernimmt keine Haftung.
Datenschutz
Die Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Informationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert, an die jeweiligen Kursteilnehmenden des Lehrgangs kommuniziert und für interne Informationszwecke (Ausschreibung Updates, Newsletter etc.) verwendet werden dürfen.
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Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Mit der Anmeldung zu einer Fortbildung erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Kursgebühren einverstanden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar und der ausschliessliche Gerichtsstand ist Berikon.
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Berikon, 5. November 2018 Sandra Filliger Denise Senn
National Director National Director
JIAS Schweiz JIAS Schweiz